Wir brauchen Perspektiven

Die Corona Pandemie ist wie eine große Naturkatastrophe in Zeitlupe, die wir aber so nicht hinnehmen wollen. Die Corona Pandemie hat die Event-, Messe- und Künstlerbranche besonders hart getroffen, denn wir gehörten zu den Ersten, die ihre Arbeit einstellen mussten und werden voraussichtlich die Letzten sein, die wieder annähernd unter normalen Bedingungen arbeiten dürfen. Die gesamte Veranstaltungsindustrie steht vor einer enormen

Herausforderung, ihr tägliches Überleben zu sichern und die zahlreichen sowie in jedem Bundesland unterschiedlich geregelten Verbote und gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Diese unerträgliche Situation für einen der größten wirtschaftlichen Sektoren Deutschlands darf nicht weiter totgeschwiegen werden – wir fordern klare Perspektiven und Aussagen der Politik für die Zukunft unserer Branche! 

unsere Denkanstöße und politische Forderungen zur Rettung der Kultur- und Veranstaltungsindustrie

AUSWEITUNG DES ÜBERBRÜCKUNGSPROGRAMMS

Wir halten eine Ausweitung und Verlängerung der Corona Überbrückungshilfen für dringend notwendig. Hierbei sollte die Förderung umfänglich alle Kostenarten abdecken, uneingeschränkt auf alle Unternehmensgrößen und über alle Krisenmonate hinweg aufgesetzt werden. Um den Unternehmen eine reale Überlebenschance zu sichern, sollten monatliche Zuschüsse in Höhe von mindestens 2% des letzten Jahresumsatzes für mindestens ein Jahr gewährt werden.

Die kurze Laufzeit der Corona Überbrückungshilfen ist für die Betriebe der Kultur- und Veranstaltungsindustrie unzureichend, um laufende Kosten zu decken und weiter am Markt bestehen zu können. Die Erhöhung der Förderobergrenze  betrachten wir als ein positives Signal.  

Eine Berücksichtigung eines Unternehmerlohnes, auch für Einzelunternehmer:in, Freiberufler:in und Künstler:in, ist dringend erforderlich, damit diese ihre täglichen Lebenshaltungskosten und z.B. Beiträge für die Krankenversicherung decken können und ein Abgleiten in Hartz IV zu verhindern. Private Rücklagen für die Altersvorsorge, Lebensversicherungen etc. sind zu schützen.

Auch Unternehmen im Nebenerwerb erhalten Arbeitsplätze und zahlen Steuern, bei ihnen fallen ebenfalls erhebliche Kosten an.
Deshalb müssen auch Unternehmen im Nebenerwerb antragsberechtigt sein.
 

NACHBESSERUNG DER KREDITPROGRAMME

Eine Nachbesserung der Kreditprogramme ist unserer Meinung nach dringend erforderlich. Der Liquiditätsbedarf ist durch die langanhaltenden Veranstaltungsbeschränkungen und unterschiedlichen regionalen Verbote immens. Viele Banken sind nicht gewillt, notwendige Obligos einzugehen, da der Zeitpunkt der Rückkehr des Geschäftsmodells noch offen und somit fraglich ist. Wir fordern eine bedingungslose Kreditauszahlung für Unternehmen, die vor der Krise nachweislich wirtschaftlich gesund am Markt positioniert waren.

KfW- und Bankenvorschriften sind wegen der benötigten Kredithöhen, der momentanen Kreditlaufzeiten und der geforderten verbindlichen Rückzahlungsdaten nicht zufrieden-stellend zu erfüllen. Eine deutlich längere Kreditlaufzeit, zum Beispiel von bis zu 15 Jahren, wäre sehr hilfreich. Der Tilgungsbeginn sollte frühestens ein Jahr nach Ende der Pandemie starten. Es sollte nicht nur der Zins, sondern auch die Kredittilgung steuerlich berücksichtigt werden.

Unternehmer dürfen nicht in eine staatlich geförderte Insolvenzverschleppung gedrängt werden: Viele Unternehmen sind derzeit gezwungen, eine Überschuldung durch Kredite einzugehen, da die Corona Überbrückungshilfen nicht den realen Bedarf decken. Dies kann in der kommenden Zeit zu vermehrten Insolvenzen führen. Verbesserte Staatshilfen könnten diese Problematik abwenden, da viele Unternehmen dann nicht mehr auf Kredite angewiesen wären. Es sollte eine Abmilderung der Rating-Anforderungen stattfinden.

INNOVATIONSFÖRDERUNGEN

Eine finanzielle Förderung von innovativen, zukunftsträchtigen Projekten kann dazu beitragen, die Eventindustrie und die angeschlossenen Betriebe zu erhalten und gleichzeitig für die Zeit nach der Pandemie neu aufzustellen:

Innovationsförderungen
Förderung von zukunftsweisenden Veranstaltungen und Messen, die klimaneutral und nachhaltig geplant und durchgeführt werden. 

Mit der Förderung von z.B. digitalen Veranstaltungen und virtuellen Messen und weiteren innovativen Event-Konzepten kann die Branche zukunftsfähig aufgestellt werden.

Finanzielle Förderung von Corona-gerechten Veranstaltungen (Soft-Openings). Die Bereitstellung von Hygienetechnik, Personenführungs- und Abstandssystemen sowie der benötigte Personalmehraufwand stellen erhebliche Mehrkosten dar, die aufgrund geringerer Besucherzahlen nicht selbst gedeckt werden können.

MEHR FLEXIBILITÄT BEI KURZARBEIT

Wir benötigen ein Re-Start-Konjunkturpaket, um Personal mit staatlichen Förderungen schrittweise und unbürokratisch aus der Kurzarbeit holen zu können. Notwendig ist eine Anhebung des Personalkostenzuschuss auf mindestens 80%, damit betriebserhaltende Aufgabenbereiche weiterhin bedient werden können. 

Es könnten administrative Aufgaben, Innovations-, Umwelt- und Zukunftsprojekte angeschoben werden, auch wenn noch keine Umsätze erzielt werden können. Die Kontrolle könnte z.B. über die Anzahl der Mitarbeiter und nach Größe des jeweiligen Unternehmens angepasst werden.
Ebenfalls sollten Mitarbeiter an Schulungen und Weiterbildungen teilnehmen dürfen, obgleich sie in Kurzarbeit sind.

STEUERLICHER VERLUSTRÜCKTRAG

Wir fordern, dass die bestehenden Steuerstundungen weiter verlängert werden und der
Erlass von Steuerschulden ggf. in Betracht gezogen wird. Die bisherigen ausgezahlten Hilfsgelder werden ausschließlich an die Vertragspartner (z.B. Vermieter, Versicherer) durchgereicht. Sie blieben nicht bei den betroffenen Unternehmen hängen.


Wir fordern die Ausweitung der steuerlichen Verlustrückschreibung, je Monat Veranstaltungsverbot plus ein Jahr Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern. Wir brauchen eine pauschalierte Herabsetzung bereits geleiste¬ter Vorauszahlungen auf Einkommens- und Körperschaftssteuer.

DIALOG AUF AUGENHÖHE

Wir brauchen weitere Gespräche auf Augenhöhe, um branchenspezifische und gangbare Lösungen
gemeinsam zu erarbeiten. Bei diesen Gesprächen muss es das Ziel sein, Stufen- und Zukunftspläne
gemeinsam zu erarbeiten, um Veranstaltungen wieder planbar und wirtschaftlich durchführbar zu machen. Ein weiteres Ziel ist die Einführung eines „Bundesbeauftragten für die Veranstaltungswirtschaft“.

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